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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesign-Leistungen (AGG)

 

 

der Hertlein Mode GmbH (nachfolgend „Designer“ genannt)

(Stand: Oktober 2025)
 

 

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Designleistungen, insbesondere Grafikdesign, Corporate Design, Webdesign-Konzeption und Bildbearbeitung, die zwischen der Hertlein Mode GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

  2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Designer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

  4. Der Designer schließt Verträge nur mit Unternehmern ($\S 14$ BGB) ab. Verträge mit Verbrauchern ($\S 13$ BGB) werden ausgeschlossen.
     

 

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

  1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.

  2. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte und sonstige Leistungen des Designers sind urheberrechtlich geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sind.

  3. Übertragung der Nutzungsrechte: Der Designer überträgt dem Kunden die für den vereinbarten Zweck und Umfang erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfacheNutzungsrecht (nicht-exklusiv, keine Weitergabe an Dritte) für den inhaltlich, räumlich und zeitlich begrenzten, mit dem Auftrag verbundenen, Zweck übertragen. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

  4. Eigentumsvorbehalt und Fälligkeit: Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst, wenn die gesamte vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Designer.

  5. Änderung und Nachahmung: Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

  6. Eigenwerbung: Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er ausschließliche Nutzungsrechte einräumt, berechtigt, die erstellten Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung (Webseite, Portfolio, Ausstellungen etc.) zu verwenden und den Kunden als Referenz zu nennen.

  7. Namensnennung: Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz.
     

 

§ 3 Vergütung und Fälligkeit

 

  1. Die Vergütung für die Leistungen des Designers setzt sich aus dem Entgelt für die Gestaltung und dem Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte zusammen.

  2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  3. Fälligkeit: Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich die Ausführung des Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Designer Abschlagszahlungen verlangen, mindestens in Höhe von $50\,\%$ der Gesamtvergütung nach Abnahme des ersten Entwurfs.

  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und der Designer ist zur Geltendmachung weiterer Verzugsschäden berechtigt.
     

 

§ 4 Abnahme und Korrekturschleifen

 

  1. Die Abnahme hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe des Werkes zu erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

  2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit.

  3. Im vereinbarten Honorar sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, maximal eine Korrekturschleife enthalten. Weitergehende Änderungen und zusätzliche Entwürfe sind gesondert nach Zeitaufwand zu vergüten.

  4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten.
     

 

§ 5 Mitwirkung des Kunden

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Designer alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Grafiken etc.) rechtzeitig und in geeignetem digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der vom Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Stellt der Kunde Bilder oder Texte zur Verfügung, haftet er allein für deren rechtliche Zulässigkeit und Freiheit von Schutzrechten Dritter.

  3. Der Kunde stellt den Designer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien geltend gemacht werden.
     

 

§ 6 Haftung

 

  1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Haftung für rechtliche Zulässigkeit: Der Designer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs- und Markenrecht) der Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Kunden auf ihm bekannte rechtliche Risiken hinweisen. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden.

  3. Haftungshöchstgrenze: Im Falle eines Schadens ist die Haftung des Designers in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Auftragshonorars beschränkt.

  4. Daten: Der Designer haftet nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, dieser beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Designers. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
     

 

§ 7 Herausgabe von Daten (Open Files)

 

  1. Der Designer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kunden die offenen, bearbeitbaren Daten (wie z. B. PSD-, AI- oder INDD-Dateien) zur Verfügung zu stellen. Die Leistung umfasst nur die vereinbarten Endformate (z. B. PDF, JPG, PNG).

  2. Wünscht der Kunde die Herausgabe der offenen Daten ("Open Files"), ist dies gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Aufwand und dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte.
     

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Designers: Hertlein Mode GmbH.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Designers.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

  5. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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